Der Bundestag hat am 31.01.25 das nach Koalitionsbruch nicht mehr verabschiedete Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in Teilen mit den Stimmen der ehemaligen Koalitionspartner beschlossen. In dieses Gesetz wurde auch eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist (von 48 Monate auf 60 Monate) hinsichtlich der Erstattung von Produkten, die nicht unter die Verbandmitteldefinition fallen, bis zum 02.12.2025 eingefügt. Damit ist eine Erstattung für sonstige Produkte zur Wundbehandlung (Silber-, PHMB-Verbände, nicht formstabile Gel-Produkte, Kollagenverbände) bis Dezember 2025 wieder möglich.
Was bedeutet das konkret für das Cutimed Produktportfolio?
Cutimed® Sorbact® – unsere Wundverbände für die infizierte Wunde – sind und bleiben aufgrund ihrer rein physikalischen Wirkweise als DACC-beschichtete Wundauflagen gemäß §31 Absatz 1a SGB V erstattungsfähig. Das gesamte Cutimed® Sorbact® Sortiment ist der Produktgruppe 2 (Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften) aufgrund seiner DACC-Beschichtung eindeutig zuzuordnen und damit wie gewohnt verordnungs- und erstattungsfähig. Dies gilt auch für Cutimed® Sorbact® Gel.
Zudem sind auch unser nicht-formstabiles Produkt Cutimed® Gel sowie unser Kollagenverband Cutimed® Epiona wieder bis zum 02.12.25 sicher erstattungsfähig.
Maximale Sicherheit? Mit Cutimed Sorbact auch in Zukunft sicher und erstattungsfähig infizierte Wunden behandeln. Gelange hier zu unserer Übersicht an erstattungsfähigen Cutimed Produkten.
Im Zuge der Einführung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird auch die Definition des Verbandmittel-Begriffs neu geregelt. Einige Wundverbände könnten dadurch künftig aus dem Katalog der erstattungsfähigen Verbandmittel herausfallen.
Die gute Nachricht: Cutimed Sorbact ist und bleibt als DACC-beschichtete (Dialkylcarbamoylchlorid) Wundauflage auch in Zukunft sicher erstattungsfähig.
„Mit Cutimed Sorbact haben Sie gegenwärtig bereits eine Wundauflage, die rein physikalisch wirkt, die durch das Anbinden von Bakterien und deren Inaktivierung eine ergänzende Eigenschaft hat, und damit eindeutig unter die Verbandmitteldefinition fällt – und somit auch, nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft, erstattungsfähig sein wird.“ - Dr. Utzerath, Rechtsanwalt, Fachgebiet Gesundheitsrecht
Einige Silber- und PHMB (Polyhexanid)-Verbände, die aktiv ihre Wirkstoffe in die Wunde abgeben könnten und somit eine eigenständige therapeutische Wirkung entfalten, fallen aus der Definition eindeutiger Verbandmittel heraus. Die Erstattungsfähigkeit solcher Produkte wird im Einzelnen vom G-BA geprüft und bleibt daher noch unklar.

Die neue Verbandmitteldefinition in der Praxis
Nach der neuen Verbandmitteldefinition bedürfen Wundauflagen mit eigenständiger therapeutischer Wirkung der Prüfung durch den G-BA, um als erstattungsfähiges Verbandmittel anerkannt zu werden – darunter fallen womöglich einige Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung sowie Hydrogele.
Da Cutimed Sorbact als DACC-beschichtete Wundauflage rein physikalisch wirkt, ist die Erstattungsfähigkeit für eine sichere Wundversorgung jetzt und in Zukunft gesichert. Auch Cutimed Sorbact Gel bleibt sicher erstattungsfähig und ist dadurch die ideale Alternative zu Hydrogelen.
Häufig gestellte Fragen – unsere Antworten:
Die GSAV-Verbandmitteldefinition teilt Verbandmittel in drei Gruppen ein:
- Produktgruppe 1: Eindeutige Verbandmittel (Kompressen, Pflaster, Tufer, Polstermaterial, Cast-Verbände etc.
- Produktgruppe 2: Produkte mit ergänzenden Eigenschaften (DACC-Beschichtung, Schaumverbände, Superabsorber, bakterienbindende Verbände etc.)
- Produktgruppe 3: Sonstige Produkte zur Wundbehandlung (Silberwundverbände und PHMB-Wundverbände, Kollagenverbände etc.)
Verbandmittel der Produktgruppe 3 können nach der Übergangsfrist aus der Erstattung herausfallen. Ob Verbandmittel, die momentan in Produktgruppe 3 zu finden sind, erstattungsfähig sind, prüft der G-BA im Einzelnen.
Cutimed Sorbact fällt in die Produktgruppe 2 der GSAV-Verbandmitteldefinition, deren Erstattungsfähigkeit für die Wundversorgung gesichert ist. Anders als Wundauflagen mit Silber oder PHMB wirkt Cutimed Sorbact rein physikalisch: Die Beschichtung mit DACC bindet und verankert Keime wie Bakterien und Pilze irreversibel und hemmt diese im Wachstum. Entfernt werden die Keime so bei beidem Verbandwechsel.

Die Vorteile von Cutimed® Sorbact®
- Einsetzbar bei sauberen, kolonisierten oder infizierten Wunden unterschiedlichster Genese
- Das flexible, DACC-beschichtete Gewebe lässt sich optimal an die jeweilige Wunde anpassen und beschleunigt zudem die Wundheilung.
- Die einzigartige Sorbact Technology bindet Keime rein physikalisch, und gibt somit keine aktiven Wirkstoffe in die Wunde ab.
- Keine bekannten Risiken bei der Anwendung, keine Resistenzbildung und keine bekannten Kontraindikationen.
- Die Erstattungsfähigkeit für Cutimed Sorbact ist und bleibt zu 100% gesichert.

Das Cutimed® Sorbact® Wirkprinzip
Aufgrund der rein physikalischen Wirkweise erfüllt Cutimed Sorbact die neuen gesetzlichen Voraussetzungen für die gesicherte Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten.
- Binden: Durch natürliche, physikalische Prozesse binden sich Bakterien, Pilze und Endotoxine irreversibel an die DACC-beschichtete Oberfläche irreservibel.
- Hemmen: Die gebundenen Keime werden in ihrem Wachstum gehemmt und eine weitere Ausbreitung wird verhindert.
- Entfernen: Beim Verbandwechsel werden gebundene Bakterien, Pilze und Endotoxine sicher entfernt.

Cutimed® Sorbact® ist und bleibt erstattungsfähig
Die neue Verbandmitteldefinition wirkt sich auch auf die Verordnungsfähigkeit im Sprechstundenbedarf (SSB) aus. Cutimed Sorbact bleibt verordnungs- und erstattungsfähig und kann über das reguläre Kassenrezept bestellt und abgerechnet werden – bitte beachte die für dein KV-Gebiet gültige SSB-Vereinbarung!